Nanovirus

Bedeutung

In Deutschland ist das so genannte Nanovirus (Pea necrotic yellow dwarf virus) zum ersten Mal 2009 in Sachsen–Anhalt aufgetreten. Die Gruppe der Nanoviren war zuvor nur aus Nordafrika und dem Nahen Osten bekannt. Dort sind Nanoviren an Kichererbsen und Linsen weit verbreitet. In Europa war diese Virusgattung bis dahin nur in Spanien sporadisch aufgetreten. Im Sommer 2016 kam es zum ersten Mal zu einem vermehrten bundesweiten Auftreten in Erbsen- und Ackerbohnenbeständen in Deutschland. 
Neben Körner- und Gemüseerbsen (Pisum sativum) sowie Ackerbohnen (Vicia faba) können Platterbse (Lathyrus sativus), Kichererbse (Cicer arietinum), Linse (Lens culinaris), Futterwicke (Vicia sativa), Pannonische Wicke (Vicia pannonica), Inkarnatklee (Trifolium incarnatum) und einige Steinklee-Arten (Melilotus segetalis, M. infestus, M. messanensis, M. italicus, M. sulcatus), befallen werden.
Nanoviren treten bisher nicht an Luzerne, Sojabohne, Weißer und Blauer Lupine, Bohne (Phaseolus vulgaris) Rotklee, Weißklee, Winterwicke (Vicia villosa) sowie Weißem und Gelbem Steinklee (Melilotus albus, M. officinalis) auf.

Symptomatik

Nanoviren bleiben nach erfolgreicher Infektion auf das Leitgewebe der Pflanzen beschränkt. Typische Symptome sind Zwergwuchs, Blattdeformationen und gerollte Blätter, Blattvergilbungen und spätere Nekrosen. Ein typisches Symptom ist auch das Absterben der Triebspitze bei einer frühzeitigen Infektion. Eine Verhärtung der Blätter und Stängel lässt sich gut ertasten. Im direkten Vergleich zu den weichen und biegsamen gesunden Pflanzen ist das steife Gewebe der infizierten Pflanzen ein Hinweis auf einen Virusbefall. Da diese Symptome außer von Nanoviren auch von Polero- und Luteoviren verursacht werden können, bringt erst eine Laboranalyse eine sichere Diagnose. Besonders eine frühe Infektion von jungen Pflanzen kann zu erheblichem wirtschaftlichen Schaden führen, da oft keine erntefähigen Hülsen ausgebildet werden. Bei einer Spätinfektion werden in der Regel die oberen Hülsen geschädigt, was wiederum Ertragseinbußen mit sich bringen kann.

Beschreibung

Nanoviren zählen mit einem Durchmesser von 17–20 nm zu den kleinsten bisher bekannten Viren. Durch saugende Insekten (Vektoren) werden sie von einer infizierten Pflanze auf benachbarte gesunde Pflanzen übertragen. Bei Erbsen wirken vor allem die Grüne Erbsenblattlaus (Acyrthosiphon pisum) und die Schwarze Bohnenlaus (Aphis fabae) als Vektoren. Dabei muss die Blattlaus mehrere Stunden an einer Pflanze saugen, um das Virus aufzunehmen und übertragen zu können. Häufig gibt es Mischinfektionen mit anderen Viren, wie z. B. dem Scharfen Adernmosaikvirus (Pea enation mosaic virus, PEMV) oder Polero- und Luteoviren (z. B. Turnip yellows virus).

Bekämpfung allgemein

Eine direkte Behandlung virusinfizierter Pflanzen ist nicht möglich, es können ausschließlich die Vektoren, also die Blattläuse, reguliert werden. Bislang gibt es noch keine resistenten Sorten.

Im biologischen Anbau gibt es bisher keine zielführende direkte Bekämpfungsstrategie und die nanoviren-bedingten Ertragsminderungen werden in der Regel hingenommen, wenn sie auftreten. Präventiv sind Maßnahmen sinnvoll, die die Pflanzengesundheit der Körnerleguminose fördern, wie z.B. Gemengeanbau mit Getreidepartner und Kompostdüngung.

Bekämpfung im konventionellen Anbau

Die derzeit einzige Möglichkeit einer Bekämpfung der übertragenden Blattläuse ist der Einsatz von Insektiziden. Der Insektizideinsatz sollte sich am Einflugverhalten der Blattläuse orientieren. Dazu stellen die regional zuständigen Blattlauswarndienste der Pflanzenschutzdienste online aktuelle Informationen zur Verfügung.

Um festzustellen, ob symptomtragende Pflanzen tatsächlich mit Nanoviren infiziert sind, sollten diese zur Analyse am regional zuständigen Pflanzenschutz-Labor eingeschickt werden. Eine Anleitung dazu findet sich auf dem Probenbegleitschein.

Informationen zu aktuellen Zulassungen und Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel sind in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar: https://portal.bvl.bund.de/psm/jsp.

Bei ökologischen Betrieben ist zusätzlich die Übereinstimmung mit den jeweils anzuwendenden Richtlinien zu prüfen.

Text: Ralf Mack & Kerstin Spory

Stand: September 2019